Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über technische Beratungs- und Baumeisterleistungen zwischen Dipl.-Ing. Thomas Fischl, MBA, Baumeister Fischl, Wiesengasse 5, 2202 Enzersfeld im Weinviertel (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dessen Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), soweit im Folgenden nicht ausdrücklich unterschieden wird.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt technische Beratungs- und Baumeisterleistungen auf Grundlage der aufrechten Baumeisterkonzession, insbesondere: technische Erstberatung, Prüfung von Handwerkerangeboten, Übergabe- und Abnahmebegleitung, Schadens- und Mängeldiagnose, Sanierungsberatung, Einreichplanungen, Energieausweise für kleine Objekte, Bauanzeigen sowie Baukoordination und Bauüberwachung.
(2) Nicht Gegenstand der angebotenen Leistungen sind Tätigkeiten, die eine aufrechte Befugnis als Ziviltechniker/in voraussetzen, insbesondere die Unterfertigung von Einreichplänen im Rahmen einer Ziviltechniker-Befugnis oder die Erstellung amtlicher Ziviltechniker-Gutachten. Ebenso nicht Gegenstand ist die Tätigkeit als Bauträger im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG).
(3) Der konkrete Leistungsumfang des jeweiligen Auftrags ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Auftraggebers (schriftlich, per E-Mail oder mündlich) und Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung.
§ 4 Pauschalpreise, Leistungsumfang und Mehraufwand
(1) Sofern für eine Leistung ein Pauschal- bzw. Fixpreis vereinbart wird, basiert dieser auf einem im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen kalkulierten Regelaufwand in Stunden. Diesem Regelaufwand liegt der für die jeweilige Leistung typische und übliche Aufwand zugrunde.
(2) Ein Mehraufwand von bis zu 20 % über dem ausgewiesenen Regelaufwand ist im Pauschalpreis bereits mitkalkuliert und wird nicht gesondert verrechnet.
(3) Zeichnet sich ab, dass der tatsächliche Aufwand den Regelaufwand zuzüglich der in Abs. 2 genannten Toleranz übersteigen wird, insbesondere aufgrund
● unvollständiger, verspäteter oder nachträglich geänderter Unterlagen bzw. Angaben des Auftraggebers,
● zusätzlicher, vom Auftraggeber gewünschter Besichtigungs- oder Abstimmungstermine,
● einer nachträglichen Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs, oder
● eines bei Angebotslegung nicht erkennbaren, außergewöhnlichen technischen Sachverhalts vor Ort,
informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber vor Fortsetzung der betroffenen Tätigkeiten in Textform (E-Mail oder WhatsApp genügen).
(4) Der über die Toleranz gemäß Abs. 2 hinausgehende, angekündigte Mehraufwand wird nach dem im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Stundensatz verrechnet. Der Auftraggeber kann nach Erhalt dieser Information die Fortsetzung der Mehrleistung ablehnen; die bis dahin erbrachte Leistung wird in diesem Fall zum vereinbarten Pauschalpreis anteilig abgerechnet.
(5) Keine Anwendung findet diese Regelung auf Leistungen, die ausdrücklich als Vollpauschale ohne Bezug auf einen Regelaufwand angeboten werden; dies wird im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge (z. B. Zutritt zum Objekt) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und berechtigen zur Verrechnung gemäß § 4.
§ 6 Termine
(1) Vereinbarte Termine werden nach bestem Wissen eingehalten. Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (z. B. Witterung, Verfügbarkeit Dritter, höhere Gewalt) begründen keinen Schadenersatzanspruch.
(2) Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, kann der dadurch entstandene Aufwand anteilig verrechnet werden.
§ 7 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt das im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Honorar (Pauschal- oder Stundenhonorar), jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen – gegenüber Unternehmern gemäß § 456 UGB, gegenüber Verbrauchern gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Baukunde.
(2) Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt dieser Haftungsausschluss nur, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach mit der Deckungssumme der vom Auftragnehmer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
(4) Für Angaben, Unterlagen und Auskünfte Dritter (z. B. ausführende Handwerksbetriebe, Planende, Behörden), auf die sich eine Beratungsleistung stützt, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der ihm zumutbaren Sorgfaltspflicht.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Berichte, Protokolle, Gutachten, Pläne und sonstige Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers dürfen vom Auftraggeber ausschließlich zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen (z. B. Weitergabe an eine Versicherung im Schadensfall).
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer behandelt alle im Rahmen der Auftragserfüllung bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der gesondert veröffentlichten Datenschutzerklärung unter www.bm-fischl.at.
§ 11 Rücktritt und Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
(2) Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Vertrag im Fernabsatz (z. B. über die Website) abgeschlossen haben, können gemäß § 11 FAGG binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Dieses Recht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung begonnen hat und der Verbraucher zur Kenntnis genommen hat, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gesetzliche Regelung.
Stand: Juli 2026